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   KG, 12.05.1981 - 4 U 3014/80   

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https://dejure.org/1981,3484
KG, 12.05.1981 - 4 U 3014/80 (https://dejure.org/1981,3484)
KG, Entscheidung vom 12.05.1981 - 4 U 3014/80 (https://dejure.org/1981,3484)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 1981 - 4 U 3014/80 (https://dejure.org/1981,3484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Lagervertrag; Verstoß der Freizeichnungsklauseln der Allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB) gegen zwingende Klauselverbote; Schadensersatz wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 933
  • VersR 1982, 372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 153/63

    Lagervertrag

    Auszug aus KG, 12.05.1981 - 4 U 3014/80
    Der Lagervertrag, der seiner Rechtsnatur nach ein Konsensualvertrag ist und unabhängig davon zustande kommt, ob dem Lagerhalter das einzulagernde Gut bereits übergeben worden ist (BGH NJW 1966, 1966, 1968; Koller in Großkommentar HGB 3. Aufl., § 416 Rdn. 2, 20), ist zwischen den Parteien im Oktober 1977 entweder durch eine mündliche Einigung bei der Besichtigung des Umzugsgutes durch den Mitarbeiter Groth des Beklagten oder spätestens konkludent bei der Abholung der Möbel geschlossen worden.

    Erfordert die Lagerung, weil in der Regel Möbel nicht zum Lagerhalter gebracht werden, besondere vorbereitende Vorkehrungen durch den Lagerhalter, die dieser schon vor Inbesitznahme zu treffen hat, so werden diese Vorkehrungen in Erfüllung des Lagervertrages vorgenommen (BGH NJW 1966, 1966, 1968; anderer Ansicht: Koller a.a.O. § 416 Rdn. 35).

  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 12.05.1981 - 4 U 3014/80
    Nach § 282 BGB trifft den Beklagten die Beweislast dafür, daß die Unmöglichkeit, die Teppiche herauszugeben, nicht die Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist (BGH NJW 1952, 1170; RGRK-Krohn, BGB, 12. Aufl., Rdn. 41 vor § 688; Staudinger-Reuter a.a.O.).
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